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Praxis · 21. Oktober 2026

Instandhaltung oder Investition? 12 Praxisfälle zum NRW-Infrastrukturgesetz

Instandsetzung ist förderfähig, Instandhaltung nicht. Zwölf typische Fälle vom Schuldach bis zum Feuerwehrfahrzeug zeigen, wo die Grenze verläuft.

Rechtsstand 14.07.2026

Beim Förderbudget aus dem NRW-Infrastrukturgesetz hängt an einer Frage sehr viel. Wird investiert oder nur instand gehalten? Gefördert werden nur Sachinvestitionen. Laufende Unterhaltung bleibt Sache des eigenen Haushalts, auch wenn sie teuer ist.

Den Maßstab dafür gibt das Land in seinen FAQ vor. Schwierig wird es erst bei der einzelnen Maßnahme. Dieser Beitrag wendet den Maßstab auf zwölf Fälle an, die in fast jeder Kommune vorkommen.

Der Maßstab des Landes

Das Ministerium fasst die Abgrenzung in Ziffer 1.7.3 der FAQ zusammen. Ist eine Maßnahme lediglich werterhaltend, handelt es sich um nicht förderfähige Instandhaltung. Verbessert sie den Wert der Sache, liegt eine förderfähige Instandsetzung vor. Bauliche Maßnahmen, die den Wert eines Gebäudes erhöhen, sind investiv. Das gilt auch für Sanierungen und Modernisierungen, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen. Kleine bauliche Veränderungen im Rahmen der Bauunterhaltung zählen dagegen zur laufenden Unterhaltung.

Dazu kommen drei Regeln, die in der Praxis oft übersehen werden.

  • Die Höhe der Kosten entscheidet nicht. Eine Instandhaltung bleibt auch oberhalb von 50.000 Euro eine Instandhaltung (FAQ Ziffer 1.7.4).
  • Instandhaltung, die bei einer geförderten Instandsetzung oder Sanierung untrennbar mit anfällt, kann als Begleitmaßnahme mitgefördert werden. Alle Begleit- und Folgemaßnahmen zusammen müssen unter 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben der Sachinvestition bleiben (§ 4 Abs. 3, FAQ Ziffer 1.7.3).
  • Wartung, Betrieb und Unterhalt sind auch als Folgemaßnahme ausgeschlossen (§ 4 Abs. 3, FAQ Ziffer 1.10.5).

Förderrecht und Bilanz stellen nicht genau dieselbe Frage. Für die Aktivierung im NKF zählen Herstellungskosten. Das sind wie im Handelsrecht Aufwendungen für die Herstellung, die Erweiterung oder eine wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus. Die FAQ des Landes stellt dagegen auf eine Wertverbesserung ab und verlangt nicht ausdrücklich, dass sie wesentlich ist. Meist kommen beide Prüfungen zum selben Ergebnis. Wo nicht, sollte die Akte beide Einordnungen begründen. Investiv eingesetzte Mittel werden als Sonderposten passiviert, konsumtiv eingesetzte sofort ertragswirksam gebucht (FAQ Ziffer 5.4).

Zwölf Fälle aus der Praxis

Die Einordnungen folgen dem Maßstab der FAQ. Wo ein Fall nicht eindeutig ist, steht das dabei.

Ist eine Dachsanierung förderfähig?

Das Ausbessern undichter Stellen oder der Austausch einzelner Ziegel erhält nur den Zustand. Das ist Instandhaltung.

Wird das Dach komplett erneuert und dabei gedämmt, steigt der Gebrauchswert des Gebäudes nachhaltig. Das ist eine förderfähige Sanierung. Bei einer Schule kommt der Bereich Bildung und Betreuung in Betracht, bei einem Verwaltungsgebäude der Bereich Sanierung und Klimaschutz. Maßgeblich ist der Schwerpunkt, den die Maßnahmenbeschreibung setzt. Die Wahl wirkt sich auf die Zielverteilung 50/20/30 aus.

Fundstelle: FAQ Ziffern 1.6.2 und 1.7.3, § 2 Abs. 2 NRW-Infrastrukturgesetz

Ist der Austausch von Fenstern förderfähig?

Eine gesprungene Scheibe oder ein defekter Beschlag ist ein Reparaturfall und bleibt Bauunterhaltung.

Der Austausch aller Fenster eines Gebäudes gegen Fenster mit deutlich besserem Wärmeschutz verbessert das Gebäude dauerhaft. Das ist eine energetische Sanierung. Schwierig wird es, wenn einzelne Fenster nach und nach ersetzt werden. Dann fehlt oft der Zusammenhang, der die Einzelaufträge zu einer Maßnahme mit mindestens 50.000 Euro macht.

Fundstelle: FAQ Ziffern 1.7.3 und 1.7.5, § 4 Abs. 8 NRW-Infrastrukturgesetz

Ist ein Heizungstausch förderfähig?

Wartung, Reinigung und der Ersatz einzelner Bauteile wie Pumpe oder Brenner sind laufende Unterhaltung.

Der Umstieg von einem Öl- oder Gaskessel auf eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss verbessert die Anlage technisch und energetisch. Das ist investiv. Nicht eindeutig ist der Tausch eines alten Kessels gegen einen gleichartigen neuen. Hier sollte die Akte begründen, worin die Verbesserung liegt, etwa im Wirkungsgrad oder bei den Emissionen.

Fundstelle: FAQ Ziffern 1.7.3 und 1.10.5, § 4 Abs. 3 NRW-Infrastrukturgesetz

Ist die Sanierung von Schultoiletten förderfähig?

Neue Armaturen, ein frischer Anstrich oder einzelne neue Fliesen sind Bauunterhaltung.

Eine Komplettsanierung der Sanitärräume mit neuen Leitungen, neuer Lüftung und einem barrierefreien WC hebt den Gebrauchswert dauerhaft. Das ist eine Investition im Bereich Bildung und Betreuung.

Fundstelle: FAQ Ziffer 1.7.3

Können Malerarbeiten mitgefördert werden?

Für sich genommen nicht. Ein neuer Anstrich in Klassenräumen oder Fluren erhält nur den Zustand.

Anders ist es, wenn die Arbeiten bei einer geförderten Sanierung untrennbar mit anfallen, etwa der Anstrich von Laibungen und angrenzenden Wandflächen nach dem Fenstertausch. Dann können sie als Begleitmaßnahme gefördert werden. Ein Anstrich des ganzen Gebäudes, der nur bei Gelegenheit mit erledigt wird, gehört nicht dazu. Solche Positionen sollten in der Kostenaufstellung getrennt ausgewiesen sein.

Fundstelle: FAQ Ziffer 1.7.3, § 4 Abs. 3 NRW-Infrastrukturgesetz

Ist die Erneuerung einer Straße förderfähig?

Schlaglöcher flicken, Risse vergießen oder Markierungen erneuern ist Straßenunterhaltung.

Ein grundhafter Ausbau mit neuem Unterbau ist eine Investition im Bereich Verkehr. Hier greift aber ein Ausschluss, der mit der Abgrenzung nichts zu tun hat. Liegen für die Maßnahme die Voraussetzungen einer Förderung oder Erstattung von Straßenausbaubeiträgen vor, darf das Budget nicht eingesetzt werden, auch nicht für einen Teil. Das kann viele Gemeindestraßen betreffen. Dazwischen liegt die Erneuerung nur der Deckschicht. Ob sie den Wert verbessert oder nur erhält, hängt vom Einzelfall ab und sollte begründet werden.

Fundstelle: § 2 Abs. 4 NRW-Infrastrukturgesetz, FAQ Ziffern 1.6.3 und 1.7.3

Ist der Umbau eines Sportplatzes förderfähig?

Pflege, das Nachfüllen von Granulat und kleinere Reparaturen am Belag sind Unterhaltung.

Der Umbau eines Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz verbessert die Anlage deutlich. Sie ist danach bei fast jedem Wetter und mit weniger Pflege nutzbar. Das ist eine Investition im Bereich Sportinfrastruktur. Nicht eindeutig ist der Tausch eines abgenutzten Kunstrasens gegen einen gleichwertigen neuen. Hier muss die Verbesserung konkret belegt werden, zum Beispiel durch einen Belag ohne Kunststoffgranulat. Gehört der Platz einem Verein, kann die Kommune die Mittel weitergeben, soweit der Platz kommunalen Aufgaben dient.

Fundstelle: FAQ Ziffern 1.5.1 und 1.7.3, § 4 Abs. 1 NRW-Infrastrukturgesetz

Ist ein neues Feuerwehrfahrzeug förderfähig?

Ja. Der Kauf eines Fahrzeugs ist der Erwerb einer beweglichen Sache und damit eine Sachinvestition. Das gilt auch für eine Ersatzbeschaffung. Passend ist der Bereich öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz.

Wird das alte Fahrzeug verkauft statt stillgelegt, ist der Erlös von den förderfähigen Ausgaben abzuziehen. Reparaturen, Hauptuntersuchung und Wartung bleiben laufender Aufwand.

Fundstelle: § 4 Abs. 2 NRW-Infrastrukturgesetz, FAQ Ziffern 1.7.2 und 1.7.7

Sind Tablets, Software und IT-Support förderfähig?

Endgeräte, Displays und Netzwerktechnik sind bewegliche Sachen. Einzelne Geräte liegen meist unter 50.000 Euro. Sie dürfen zu einer Maßnahme zusammengefasst werden, wenn sie zeitlich, sachlich und örtlich zusammenhängen, etwa die Ausstattung aller Schulen in einem Beschaffungsvorgang. Die Begründung gehört in die Akte.

Im Bereich Digitalisierung sind zusätzlich Lizenzen und andere Nutzungsrechte förderfähig, auch zeitlich begrenzte. Das gilt ebenso für die Entwicklung digitaler Verfahren durch Externe. Nicht förderfähig sind eigenes Personal, laufender Support und Wartungsverträge. Externe Schulungen zur Einführung können als Begleitmaßnahme gefördert werden.

Fundstelle: § 4 Abs. 2 und 8 NRW-Infrastrukturgesetz, FAQ Ziffern 1.7.5 und 2.4.6

Ist die Nachrüstung von Brandschutz förderfähig?

Eine Brandmeldeanlage, ein zweiter baulicher Rettungsweg oder Brandschutztüren, wo bisher keine waren, fügen dem Gebäude etwas hinzu. Das ist investiv. Zugeordnet wird die Maßnahme nach dem Gebäude, bei einer Kita also zum Bereich Bildung und Betreuung.

Die regelmäßige Prüfung und Wartung der Anlagen ist laufender Aufwand. Das gilt auch für den Austausch einzelner defekter Rauchmelder.

Fundstelle: FAQ Ziffern 1.7.3 und 1.10.5

Ist ein Aufzug für ein öffentliches Gebäude förderfähig?

Der nachträgliche Einbau eines Aufzugs macht ein Gebäude barrierefrei und erhöht seinen Gebrauchswert dauerhaft. Das ist eine Investition.

Bei der Modernisierung eines vorhandenen Aufzugs kommt es darauf an. Eine neue Steuerung und ein neuer Antrieb am Ende der Lebensdauer können eine Instandsetzung sein, wenn die Anlage danach mehr leistet als vorher. Der Wartungsvertrag bleibt laufender Aufwand.

Fundstelle: FAQ Ziffern 1.7.3 und 1.10.5

Ist die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED förderfähig?

Der Tausch einzelner defekter Leuchten ist Unterhaltung.

Die planmäßige Umrüstung ganzer Straßenzüge oder des ganzen Gemeindegebiets auf LED senkt den Energieverbrauch dauerhaft. Das ist eine Investition. Je nach Schwerpunkt passt der Bereich Sanierung und Klimaschutz oder der Bereich Verkehr. Die einzelnen Leuchten lassen sich zu einer Maßnahme zusammenfassen. Ein örtlicher Zusammenhang besteht regelmäßig schon dann, wenn alle Arbeiten im Gemeindegebiet stattfinden.

Fundstelle: FAQ Ziffern 1.7.3 und 1.7.5, § 2 Abs. 2 NRW-Infrastrukturgesetz

Was in die Akte gehört

Die Bezirksregierung prüft bei jedem Mittelabruf, ob die Voraussetzungen vorliegen. Später sehen sich die örtliche Rechnungsprüfung und in Stichproben die Gemeindeprüfungsanstalt die Maßnahme an. Bei Abgrenzungsfragen hilft ein kurzer Vermerk, der vor der Beauftragung entsteht. Er sollte vier Punkte enthalten:

  • den Zustand vorher, belegt mit Fotos oder einem Prüfbericht,
  • was die Maßnahme verändert und warum das den Wert oder den Gebrauchswert erhöht,
  • welche Kostenpositionen zur Sachinvestition gehören und welche als Begleitmaßnahme laufen,
  • bei Grenzfällen die Begründung, warum keine reine Instandhaltung vorliegt.

Ein solcher Vermerk kostet bei der Planung eine halbe Stunde. Bei einer Prüfung Jahre später ist er oft der einzige Beleg dafür, warum die Maßnahme förderfähig war. Welche Unterlagen über die ganze Laufzeit nötig sind, beschreibt unser Beitrag zur Prüfakte je Maßnahme.

Quellen

Sehen Sie, wie diese Regeln an Ihren Maßnahmen wirken

Die Anwendung prüft jede Maßnahme gegen die hinterlegten Förderregeln, rechnet Fristen ab dem Abnahmedatum und bereitet die Meldungen an das Land vor. Ein Termin mit Ihren eigenen Zahlen zeigt, was das konkret bedeutet.