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Zahlen · 21. Oktober 2026

Förderbudget NRW-Infrastrukturgesetz: Alle 427 Kommunen im Vergleich

Was jede Stadt, jede Gemeinde und jeder Kreis aus den 10 Milliarden Euro erhält, mit Betrag je Einwohner. Und warum die Unterschiede pro Kopf so groß sind.

Rechtsstand 14.07.2026

Das NRW-Infrastrukturgesetz verteilt 10 Milliarden Euro pauschal an die 396 Städte und Gemeinden und die 31 Kreise des Landes. Der Betrag jeder Kommune steht in der Anlage zum Gesetz. Die Bezirksregierungen haben ihn Ende Januar 2026 per Bereitstellungsbescheid festgestellt. Er gilt für die gesamte Laufzeit des Programms.

Die Tabelle in diesem Beitrag enthält alle 427 Beträge. Sie lässt sich nach Namen durchsuchen und nach Regierungsbezirk filtern. Zusätzlich zeigt sie den Betrag je Einwohner. Erst dieser Wert macht Kommunen unterschiedlicher Größe vergleichbar.

Die wichtigsten Zahlen

  • Köln erhält mit 522,6 Mio. Euro das größte Budget. Es folgen Dortmund mit 357,9 Mio. Euro, Essen mit 335,0 Mio. Euro und Duisburg mit 301,5 Mio. Euro.
  • Das kleinste Budget hat die Gemeinde Beelen im Kreis Warendorf mit 2,9 Mio. Euro.
  • Die Hälfte der Städte und Gemeinden erhält mehr als rund 10,1 Mio. Euro, die andere Hälfte weniger. 41 Kommunen liegen unter 5 Mio. Euro, 26 bei 50 Mio. Euro oder mehr.
  • Die Kreise erhalten zusammen 1,21 Mrd. Euro. Den größten Kreisanteil hat der Kreis Recklinghausen mit 70,7 Mio. Euro, den kleinsten der Kreis Olpe mit 15,9 Mio. Euro.
  • Landesweit entfallen rechnerisch 556 Euro auf jeden Einwohner. Darin ist der Anteil der Kreise enthalten.

Alle Beträge zum Nachschlagen

Die Tabelle ist nach der Höhe des Budgets sortiert. Ein Klick auf die Spaltenköpfe sortiert nach Namen oder nach dem Betrag je Einwohner. Über den Schalter oben wechseln Sie zu den Kreisen. Dort steht unter jedem Kreis auch die Summe für das ganze Kreisgebiet, also Kreisanteil und Budgets aller kreisangehörigen Gemeinden zusammen.

396 Städte und Gemeinden, zusammen 8.790.753.630 €

Förderbudget nach dem NRW-Infrastrukturgesetz je Kommune, mit Betrag je Einwohner
KölnStadt, kreisfrei · RB Köln522.582.604 €510 €
DortmundStadt, kreisfrei · RB Arnsberg357.905.601 €596 €
EssenStadt, kreisfrei · RB Düsseldorf335.018.256 €584 €
DuisburgStadt, kreisfrei · RB Düsseldorf301.457.346 €602 €
DüsseldorfStadt, kreisfrei · RB Düsseldorf280.819.006 €453 €
WuppertalStadt, kreisfrei · RB Düsseldorf201.494.630 €564 €
BochumStadt, kreisfrei · RB Arnsberg200.422.122 €558 €
BielefeldStadt, kreisfrei · RB Detmold182.212.727 €550 €
BonnStadt, kreisfrei · RB Köln166.330.560 €514 €
GelsenkirchenStadt, kreisfrei · RB Münster164.754.175 €619 €
MünsterStadt, kreisfrei · RB Münster152.088.291 €496 €
MönchengladbachStadt, kreisfrei · RB Düsseldorf149.465.719 €559 €
KrefeldStadt, kreisfrei · RB Düsseldorf126.682.181 €549 €
OberhausenStadt, kreisfrei · RB Düsseldorf122.106.011 €573 €
AachenStadt, kreisfrei · Städteregion Aachen · RB Köln110.324.920 €418 €

Budget laut Kommunenliste des MHKBD vom 22.10.2025, auf volle Euro gerundet. Je Einwohner: eigene Berechnung mit dem Bevölkerungsstand 31.12.2025 (IT.NRW), das Gesetz hat mit einem früheren Stand gerechnet. Bei Kreisen bezieht sich der Wert auf alle Einwohner des Kreisgebiets.

So wird verteilt

Das Gesetz verteilt die 10 Milliarden Euro nach einem festen Schlüssel. 80 Prozent folgen der Einwohnerzahl, 10 Prozent der Gebietsfläche und 10 Prozent den Schlüsselzuweisungen, die eine Gemeinde nach den Gemeindefinanzierungsgesetzen 2021 bis 2025 erhalten hat. Gerechnet wird dabei auf der Ebene der Gemeinden.

Von dem Betrag, der so auf eine kreisangehörige Gemeinde entfällt, gehen 20 Prozent an ihren Kreis. Die Gemeinde behält 80 Prozent. Das lässt sich in der Liste des Ministeriums nachrechnen. Der Kreis Olpe erhält 15,9 Mio. Euro, für das Kreisgebiet insgesamt sind 79,7 Mio. Euro vorgesehen. Das sind genau 20 Prozent.

Warum die Beträge je Einwohner so weit auseinanderliegen

Bei den Städten und Gemeinden reicht der Betrag je Einwohner von 367 Euro in Monheim am Rhein bis 875 Euro in Dahlem. Nach der Einwohnerzahl allein bekäme jede Kommune denselben Betrag pro Kopf. Die Spreizung kommt aus den beiden kleineren Teilen des Schlüssels.

  • Fläche: Dahlem, Blankenheim und Hellenthal in der Eifel, Medebach und Hallenberg im Hochsauerland oder Borgentreich und Willebadessen im Kreis Höxter haben wenige Einwohner auf großer Fläche. Der Flächenanteil hebt ihren Betrag je Einwohner deutlich an. Alle sieben liegen über 730 Euro.
  • Schlüsselzuweisungen: Sie fließen an Gemeinden, deren Steuerkraft hinter ihrem Finanzbedarf zurückbleibt. Deshalb liegen Gelsenkirchen mit 619 Euro, Duisburg mit 602 Euro und Dortmund mit 596 Euro klar vor Düsseldorf mit 453 Euro.
  • Am unteren Ende stehen steuerstarke Städte mit kleiner Fläche, vor allem im Kreis Mettmann, im Rhein-Kreis Neuss und im Rhein-Erft-Kreis. Monheim am Rhein, Hilden, Langenfeld, Wesseling, Haan, Kaarst und Neuss liegen alle unter 380 Euro.

Gemeinden, die zu einem Kreis gehören, kommen im Schnitt auf 450 Euro je Einwohner, die 22 übrigen kreisfreien Städte auf 546 Euro. Der Unterschied erklärt sich größtenteils durch den Kreisanteil. Rechnet man ihn hinzu, liegen die Kreisgebiete bei 562 Euro je Einwohner. Ein Sonderfall ist Aachen. Die Stadt hat die Rechte einer kreisfreien Stadt, gehört aber zur Städteregion Aachen. Wie eine kreisangehörige Gemeinde gibt sie 20 Prozent an die Städteregion ab und kommt deshalb nur auf 418 Euro.

Was die Zahl für die Planung bedeutet

Das Budget wird nicht in Jahresraten ausgezahlt. Die Kommune ruft Mittel ab, sobald sie diese innerhalb von drei Monaten für fällige Rechnungen braucht. Sie kann also von Anfang an mit dem vollen Betrag planen. Drei Vorgaben aus dem Gesetz lassen sich direkt aus der Zahl ableiten. Für eine Gemeinde mit 10 Mio. Euro sieht das so aus:

  • Bis Ende 2029 soll mindestens ein Drittel durch bewilligte Maßnahmen gebunden sein. Das sind 3,33 Mio. Euro (§ 5 Abs. 3).
  • Die Zielverteilung ergibt 5 Mio. Euro für Bildung und Betreuung, 2 Mio. Euro für Sanierung und Klimaschutz und 3 Mio. Euro für Verkehr, Digitalisierung, Sport und Sicherheit (§ 2 Abs. 2).
  • Jede Maßnahme braucht ein Investitionsvolumen von mindestens 50.000 Euro (§ 4 Abs. 8).

Kleine Gemeinden mit 3 bis 5 Mio. Euro können ihr Budget schon mit zwei oder drei größeren Vorhaben binden. Die Zielverteilung lässt sich dann kaum genau treffen. Wer abweicht, braucht die Erklärung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten nach § 11 Abs. 3. Seit Juli 2026 dürfen die Mittel außerdem als Eigenanteil in Förderprogrammen von Land und Bund eingesetzt werden. Damit lässt sich auch ein kleines Budget deutlich weiter strecken.

Häufige Fragen zum Budget

Wie viel Geld bekommt meine Kommune aus dem NRW-Infrastrukturgesetz?

Das steht in der Anlage zum Gesetz und im Bereitstellungsbescheid der Bezirksregierung. Die Tabelle oben enthält die Beträge aller 427 Kommunen nach der Kommunenliste des Ministeriums vom 22. Oktober 2025. Bei kreisangehörigen Gemeinden kommt für dasselbe Gebiet noch der Anteil des Kreises hinzu.

Fundstelle: § 7, § 10 NRW-Infrastrukturgesetz, Anlage

Wird jedes Jahr ein Zwölftel des Budgets ausgezahlt?

Nein. Die Kommune erhält ein Budget über ihren gesamten Anteil und ruft Mittel bei der Bezirksregierung ab, wenn Rechnungen innerhalb von drei Monaten fällig werden. Rechnungen müssen beim Abruf nicht vorgelegt werden.

Fundstelle: § 11 Abs. 1 NRW-Infrastrukturgesetz, FAQ Ziffern 1.2.1 und 2.6.2

Kann eine Kommune ihr Budget an eine andere Kommune weitergeben?

Nein, auch nicht für ein gemeinsames Projekt. Mittel, die eine Kommune nicht abruft oder nicht im Sinne des Gesetzes verwendet, kann die Landesregierung neu bereitstellen.

Möglich ist dagegen die Weitergabe an Dritte, etwa an kommunale Gesellschaften oder Vereine, soweit deren Investitionen kommunalen Aufgaben dienen. Die Kommune ruft die Mittel dann selbst ab und bleibt gegenüber dem Land verantwortlich.

Fundstelle: § 4 Abs. 1, § 8, § 11 Abs. 1 Satz 2 NRW-Infrastrukturgesetz, FAQ Ziffern 1.5.1 und 5.1

Quellen

Sehen Sie, wie diese Regeln an Ihren Maßnahmen wirken

Die Anwendung prüft jede Maßnahme gegen die hinterlegten Förderregeln, rechnet Fristen ab dem Abnahmedatum und bereitet die Meldungen an das Land vor. Ein Termin mit Ihren eigenen Zahlen zeigt, was das konkret bedeutet.